RS OGH 1996/10/29 5Ob2217/96g, 5Ob302/99v

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Veröffentlicht am 29.10.1996
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Norm

ABGB §447
MRG §27 Abs1 Z1

Rechtssatz

Der Vermieter kann einen auf § 27 Abs 1 Z 1 MRG gestützten Rückforderungsanspruch des Mieters, der einen die übliche Kaution übersteigenden Mehrbetrag zum Gegenstand hat, nur abwehren, wenn er behauptet und beweist, daß ihn - nach der Sachlage bei Abschluß der Kautionsvereinbarung - ein besonders hohes Risiko möglicher Forderungsausfälle traf. Umgekehrt steht es dem Mieter frei, ein im konkreten Fall geringeres Sicherstellungsrisiko geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105975

Dokumentnummer

JJR_19961029_OGH0002_0050OB02217_96G0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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