RS OGH 1996/10/29 5Ob2217/96g

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Veröffentlicht am 29.10.1996
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Norm

ABGB §447
MRG §27 Abs1 Z1

Rechtssatz

Die Zulässigkeit einer vom Mieter dem Vermieter zu leistenden Barkaution ist daran zu messen, ob ihr eine gleichwertige Gegenleistung des Vermieters gegenübersteht. Soweit der Vermieter einen Zinsengewinn aus der ihm unverzinslich überlassenen Barkaution zieht, wird dieser gesetzlich geforderte Austausch gleichwertiger Leistungen von vornherein verfehlt, sodaß ein Verzicht des Mieters auf den Zinsertrag seiner Kaution gegen das Ablöseverbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG verstößt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 2217/96g
    Entscheidungstext OGH 29.10.1996 5 Ob 2217/96g
    Veröff: SZ 69/243

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105972

Dokumentnummer

JJR_19961029_OGH0002_0050OB02217_96G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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