RS OGH 1997/5/22 15Os67/97, 11Os32/97, 15Os98/98 (15Os107/98), 13Os110/02, 11Os46/03, 15Os16/04, 11O

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Veröffentlicht am 22.05.1997
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Norm

StPO §281 Abs1 Z4 A

Rechtssatz

In einem Beweisantrag müssen die Beweisthemen so substantiiert werden, dass bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabes eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen zu erwarten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107445

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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