RS OGH 2011/7/7 7Ob2373/96p, 5Ob245/10f

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Veröffentlicht am 04.06.1997
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Norm

ABGB §956
  1. ABGB § 956 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015

Rechtssatz

Eine Schenkung auf den Todesfall unterliegt nicht dem § 785 ABGB. Die geschenkte Sache ist im Nachlass vorhanden, sodass sie bei Ermittlung des Nachlasspflichtteils mitzählt.Eine Schenkung auf den Todesfall unterliegt nicht dem Paragraph 785, ABGB. Die geschenkte Sache ist im Nachlass vorhanden, sodass sie bei Ermittlung des Nachlasspflichtteils mitzählt.

Entscheidungstexte

  • RS0107683">7 Ob 2373/96p
    Entscheidungstext OGH 04.06.1997 7 Ob 2373/96p
    Veröff: SZ 70/107
  • RS0107683">5 Ob 245/10f
    Entscheidungstext OGH 07.07.2011 5 Ob 245/10f
    Vgl aber; Beisatz: Nicht jedoch bei einer (bloßen) Gütergemeinschaft auf den Todesfall. (T1); Bem: Siehe RS0127164. (T2); Veröff: SZ 2011/88

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107683

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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