RS OGH 2026/1/13 3Ob377/97z; 3Ob272/02z; 1Ob141/04y; 9Ob74/08k; 6Ob171/09d; 8Ob141/09g; 8Ob142/09d;

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Veröffentlicht am 12.11.1997
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Rechtssatz

§ 3 Abs 1 LBG enthält keine abschließende Aufzählung der zulässigen Bewertungsverfahren (arg "insbesondere"). Mangels Vorgabe einer Bewertungsmethode durch das Gericht hat nach § 7 Abs 1 LBG der Sachverständige selbst die geeignete (geeigneten) Methoden (siehe auch § 3 Abs 2 leg.cit.) auszuwählen. Diese (von ihm auch begründete) Wahl unterliegt nicht der Überprüfung des Obersten Gerichtshofs.Paragraph 3, Absatz eins, LBG enthält keine abschließende Aufzählung der zulässigen Bewertungsverfahren (arg "insbesondere"). Mangels Vorgabe einer Bewertungsmethode durch das Gericht hat nach Paragraph 7, Absatz eins, LBG der Sachverständige selbst die geeignete (geeigneten) Methoden (siehe auch Paragraph 3, Absatz 2, leg.cit.) auszuwählen. Diese (von ihm auch begründete) Wahl unterliegt nicht der Überprüfung des Obersten Gerichtshofs.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109006

Im RIS seit

12.12.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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