RS OGH 2022/8/31 9ObA162/98h, 9ObA28/06t, 9ObA101/09g, 9ObA57/10p, 9ObA18/10b, 9ObA114/12y, 9ObA117/

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Veröffentlicht am 02.09.1998
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Norm

ASGG §46 Abs1
  1. ASGG § 46 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 76/2002
  2. ASGG § 46 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997
  3. ASGG § 46 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994
  4. ASGG § 46 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
  5. ASGG § 46 gültig von 01.01.1987 bis 31.07.1989

Rechtssatz

KollV für die Handelsangestellten Gehaltstafel. Nach der einen integrierenden Bestandteil des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs bildenden Gehaltsordnung ergibt sich das dem Angestellten nach dem Kollektivvertrag zu zahlende Gehalt nach den nach Beschäftigungsgruppen, Berufsjahren und Gehaltsgebieten gestaffelten Sätzen der Gehaltstafel. Unstimmigkeiten der Einstufung betreffen alle für die richtige Einstufung und Gehaltsbildung nach dem Kollektivvertrag maßgeblichen Umstände. Welche Kriterien und Umstände im Einzelfall für das richtige kollektivvertragliche Gehalt maßgeblich sind, bildet aber keine Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG.KollV für die Handelsangestellten Gehaltstafel. Nach der einen integrierenden Bestandteil des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs bildenden Gehaltsordnung ergibt sich das dem Angestellten nach dem Kollektivvertrag zu zahlende Gehalt nach den nach Beschäftigungsgruppen, Berufsjahren und Gehaltsgebieten gestaffelten Sätzen der Gehaltstafel. Unstimmigkeiten der Einstufung betreffen alle für die richtige Einstufung und Gehaltsbildung nach dem Kollektivvertrag maßgeblichen Umstände. Welche Kriterien und Umstände im Einzelfall für das richtige kollektivvertragliche Gehalt maßgeblich sind, bildet aber keine Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 46, Absatz eins, ASGG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110650

Im RIS seit

02.10.1998

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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