Norm
KSchG §28 Abs2Rechtssatz
Lehnt der Beklagte eine Unterwerfungserklärung hinsichtlich der Verwendung "sinngleicher" Vertragsklauseln ab, bietet er damit keine ausreichende Sicherheit gegen die Wiederholung von Gesetzesverstößen und beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111640Im RIS seit
08.04.1999Zuletzt aktualisiert am
16.04.2024