RS OGH 1999/6/23 7Ob131/99m, 3Ob82/99a, 8Ob158/08f, 8Ob127/09y, 2Ob7/10h, 2Ob135/10g, 3Ob202/13x, 3O

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Veröffentlicht am 23.06.1999
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Norm

ABGB §1167
ABGB §1298
ABGB §1299 A1

Rechtssatz

Errichtet ein Werkunternehmer das Werk mangelhaft, leistet er also den vertraglich geschuldeten Erfolg nicht, so trifft ihn zufolge § 1298 ABGB die Beweislast dafür, dass ihn (und seine Gehilfen, für die er nach § 1313a ABGB einzustehen hat) kein Verschulden trifft, dass er also die gebotene Sorgfalt - nach dem Maßstab des § 1299 ABGB - eingehalten hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112247

Im RIS seit

23.07.1999

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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