RS OGH 2021/4/21 7Ob174/99k, 2Ob296/00v, 7Ob134/01h, 7Ob128/02b, 7Ob157/02t, 7Ob111/02b, 7Ob269/02p,

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Veröffentlicht am 23.06.1999
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Rechtssatz

Bei der Frage, ob der beweispflichtigen Partei der Nachweis einer bestimmten Tatsache gelungen ist, insbesondere, ob der Haftpflichtversicherte eine Schadenszufügung in Kauf genommen hat, handelt es sich um eine Frage der Beweiswürdigung, die im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112242

Im RIS seit

23.07.1999

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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