RS OGH 2026/2/25 6Ob187/99i; 12Os152/09h; 10Ob52/15t; 6Ob55/18h; 2Ob15/19y; 5Ob116/21a; 3Ob183/21i;

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Veröffentlicht am 13.04.2000
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Norm

ABGB §879 Abs1
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992

Rechtssatz

Die Sittenwidrigkeitsklausel ist ein restriktiv einzusetzendes Regulativ, das nur in jenen krassen Fällen, in denen dem Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwider gehandelt wird, die grundsätzlich zu gewährende Vertragsfreiheit einschränkt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113654

Im RIS seit

13.05.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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