Norm
ZPO §230aRechtssatz
Ein negativer Kompetenzkonflikt liegt auch bei einer Überweisung nach § 230a ZPO und einer Rücküberweisung nach § 261 Abs 6 ZPO vor.Ein negativer Kompetenzkonflikt liegt auch bei einer Überweisung nach Paragraph 230 a, ZPO und einer Rücküberweisung nach Paragraph 261, Absatz 6, ZPO vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114661Im RIS seit
16.02.2001Zuletzt aktualisiert am
02.01.2025