RS OGH 2025/5/6 15Os105/03; 13Os87/07d (13Os88/07a); 14Os53/10s; 15Os1/13f; 14Os26/16d; 12Os123/16d;

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Veröffentlicht am 25.09.2003
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Rechtssatz

Auch bei Vorliegen einer Subsumtionseinheit gemäß § 29 StGB bleiben die einzelnen Taten rechtlich selbständig. Die Strafbarkeitsvoraussetzungen sind daher für jede gesondert zu prüfen.Auch bei Vorliegen einer Subsumtionseinheit gemäß Paragraph 29, StGB bleiben die einzelnen Taten rechtlich selbständig. Die Strafbarkeitsvoraussetzungen sind daher für jede gesondert zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117996

Im RIS seit

25.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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