Rechtssatz
Auch bei Vorliegen einer Subsumtionseinheit gemäß § 29 StGB bleiben die einzelnen Taten rechtlich selbständig. Die Strafbarkeitsvoraussetzungen sind daher für jede gesondert zu prüfen.Auch bei Vorliegen einer Subsumtionseinheit gemäß Paragraph 29, StGB bleiben die einzelnen Taten rechtlich selbständig. Die Strafbarkeitsvoraussetzungen sind daher für jede gesondert zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117996Im RIS seit
25.10.2003Zuletzt aktualisiert am
25.06.2025