RS OGH 2025/6/3 3Ob175/05i; 3Ob82/08t; 2Ob204/10d; 6Ob179/14p; 6Ob206/17p; 2Ob70/19m; 5Ob125/24d

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Veröffentlicht am 25.01.2006
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Rechtssatz

Für das Vorliegen der Voraussetzungen einer wirksamen Aufrechnung nach § 1438 ABGB kommt es auf den Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung an.Für das Vorliegen der Voraussetzungen einer wirksamen Aufrechnung nach Paragraph 1438, ABGB kommt es auf den Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120622

Im RIS seit

24.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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