RS OGH 2011/9/20 4Ob174/06a; 4Ob79/11p

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Veröffentlicht am 17.10.2006
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Norm

UrhG §42b
Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art5 Nr3

Rechtssatz

Ansprüche auf eine angemessene Vergütung nach § 42b Abs 1 UrhG (Leerkassettenvergütung) sind nicht Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist; sie fallen daher nicht unter Art 5 Nr 3 EuGVVO.Ansprüche auf eine angemessene Vergütung nach Paragraph 42 b, Absatz eins, UrhG (Leerkassettenvergütung) sind nicht Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist; sie fallen daher nicht unter Artikel 5, Nr 3 EuGVVO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121285

Im RIS seit

16.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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