RS OGH 2022/6/2 11Os106/07h, 12Os147/08x, 12Os93/09g, 12Os119/16s, 12Os57/18a, 14Os100/18i, 14Os18/2

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Veröffentlicht am 23.10.2007
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Rechtssatz

Nicht ein absolut, sondern nur ein relativ untauglicher Betrugsversuch liegt vor, wenn der Beschuldigte einen Liegenschaftseigentümer durch Täuschung über seine Zahlungswilligkeit und -fähigkeit zur notariellen Unterfertigung eines Kaufvertrags über die Liegenschaft veranlasst, nach der vorgesehenen Treuhandabwicklung die Intabulation des Eigentumsrechts aber erst nach Bezahlung des Kaufpreises erfolgen soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122720

Im RIS seit

22.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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