RS OGH 2008/1/31 12Os155/07x, 15Os78/16h, 12Os62/21s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.2008
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Norm

StPO §321
StPO §330 Abs2
StPO §345 Abs1 Z8

Rechtssatz

Das Fehlen eines Hinweises auf die Möglichkeit, Fragen nur teilweise zu beantworten (§ 330 Abs 2 StPO), steht nicht unter Nichtigkeitssanktion.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123256

Im RIS seit

01.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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