RS OGH 2023/9/20 4Ob75/08w; 2Ob113/11y; 1Ob258/11i; 3Ob228/12v; 2Ob48/14v; 1Ob236/15k; 6Ob98/17f; 6O

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Veröffentlicht am 10.06.2008
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Rechtssatz

Können mehrere Ereignisse (Ursachen) für sich genommen den Schaden nicht allein, sondern nur durch ihr Zusammenwirken herbeiführen, spricht man von summierten Einwirkungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123611

Im RIS seit

10.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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