TE OGH 1999/9/28 14Os129/99 (14Os130/99, 14Os131/99)

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 28.09.1999
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Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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