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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/04/21 92/01/1121 2 (dies gilt auch in jenen Fällen, in denen in den betroffenen Heimatstaaten Bürgerkrieg, Revolten oder bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen stattgefunden haben, Hinweis: E 30.11.1992, 92/01/0789, betreffend Somalia, und 92/01/0718, betreffend Äthiopien, 8.4.1992, 92/01/0243, 16.12.1992, 92/01/0734, und 17.2.1993, 92/01/0784, alle betreffend die frühere Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien).Stammrechtssatz
Aus der Aufforderung, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Kaserne zu melden, und aus dem Nichtbefolgen dieser Aufforderung kann individuelle politische Verfolgung nicht abgeleitet werden. Dies ergibt sich daraus, daß eine wegen Verweigerung der Ableistung des Militärdienstes bzw wegen Desertation drohende, auch strenge Bestrafung nicht als Verfolgung iSd FlKonv gewertet werden kann (Hinweis E 30.11.1992, 92/01/0718).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010377.X03Im RIS seit
06.03.2002