§ 71 StGB Schädliche Neigung

StGB - Strafgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen mit Strafe bedrohte Handlungen, wenn sie gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet oder auf gleichartige verwerfliche Beweggründe oder auf den gleichen Charaktermangel zurückzuführen sind.

In Kraft seit 01.01.1975 bis 31.12.9999
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