§ 124 LBBG 2001

Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.05.2023 bis 31.12.9999
§ 35 Abs. 2, § 41 Abs. 4, 5 und 6, § 43 (in der Fassung der Z 6), § 46 Abs. 2, § 47 Abs. 2, §§ 52a, 52b und 52c und der Entfall des dritten Satzes im § 90 Abs. 4 mit 1. Jänner 2007.

  1. (9) § 43 in der Fassung der Z 5 des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2008 tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.

Stand vor dem 04.05.2023

In Kraft vom 10.03.2023 bis 04.05.2023
§ 35 Abs. 2, § 41 Abs. 4, 5 und 6, § 43 (in der Fassung der Z 6), § 46 Abs. 2, § 47 Abs. 2, §§ 52a, 52b und 52c und der Entfall des dritten Satzes im § 90 Abs. 4 mit 1. Jänner 2007.

  1. (9) § 43 in der Fassung der Z 5 des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2008 tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.

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