Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Die Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Tätigkeit entfaltet wird, ist der Annahme freiberuflicher (künstlerischer) Tätigkeit nicht abträglich. Schlüsse aus der Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Darbietung erfolgt, auf ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/27 92/15/0086 5 Stammrechtssatz Auf den künstlerischen Ruf und die Beteiligung an Wettbewerben kommt es bei der Beurteilung einer Tätigkeit als künstlerisch iSd Abgabengesetze nicht an (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0237). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Auch der Vortrag von Volksmusik ist Kunst, wenn dieser einen bestimmten Qualitätsstandard nicht unterschreitet (Hinweis E VS 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1 Verstärkter Senat VwSlg 6505 F/1990 Stammrechtssatz Auch ein um der Stimmung willen und nicht in "künstlerischen" Veranstaltungen gebo... mehr lesen...
Nach den insoweit unstrittigen Feststellungen im angefochtenen Bescheid wurde an der Liegenschaft G.-Gasse im Jahr 1987 zur Gänze Wohnungseigentum i.S.d. Wohnungseigentumsgesetzes begründet. Damit wurde Dr. G. Eigentümer der Wohnungen Top 3, 4/5, 6, 10, 11 und 12; E.G. (dem damals minderjährigen Sohn des Dr. G.) kam das Eigentumsrecht an den Wohnungen Top 1, 7/8, 9, 13 und 14 zu. Nach den weiteren Ausführungen im angefochtenen Bescheid sind alle Eigentumswohnungen mit Ausnahme der... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §10 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 10 Abs 2 Z 6 UStG 1972 hat zur Voraussetzung, daß die Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen nach außen hin auftritt (Hinweis Kolacny/Scheiner, Aktueller Umsatzsteuerfall, zu § 10 Abs 2 Z 6 - Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften, in: ÖStZ 1990, 91). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §10 Abs2 Z6;UStG 1972 §2;
Rechtssatz: Die Unternehmereigenschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft schließt eine Unternehmereigenschaft der einzelnen Wohnungseigentümer hinsichtlich einer allfälligen Vermietungstätigkeit nicht aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994130146.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Oktober 1990 setzte der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz gegenüber dem Beschwerdeführer die Lustbarkeitsabgabe (nach dem Einleitungssatz: für eine "Peep-Show mit Vorführung von Videofilmen") für den Zeitraum vom 28. November 1988 bis 31. August 1990 wie folgt fest: "Nettoumsätze 28.11.1988 - 31.12.1988 S 20.258,-- 1. 1.1989 - 31.12.1989 " 497.752,-- 1. 1.1990 - 30. 4.1990 " 200.032,-- ... mehr lesen...
Index: L37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer SteiermarkL70606 Film Kino Lichtspiel Steiermark32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: LichtspielG Stmk 1983 §4;LustbarkeitsabgabeG Stmk §1;LustbarkeitsabgabeO Graz 1987 §5;LustbarkeitsabgabeO Graz 1987 §9;UStG 1972 §10 Abs2 Z16;
Rechtssatz: Die Überschrift des § 9 der Grazer LustbarkeitsabgabeO 1987 stellt auf Filmvorführungen "in Kinobetrieben" (bzw der Text des § 9 leg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übt den Beruf eines Grafik-Designers aus. In seiner Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1988 nahm er den ermäßigten Steuersatz für Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler nach § 10 Abs 2 Z 8 UStG 1972 in Anspruch. Das Finanzamt beurteilte die Tätigkeit des Beschwerdeführers hingegen - auf den Bericht gemäß § 151 Abs 3 BAO über eine beim ihm durchgeführte abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1984 bis 1987 bezugnehmend - in dem für das genannte Jahr erlassenen Umsatz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;VwRallg;
Rechtssatz: Auf den künstlerischen Ruf und die Beteiligung an Wettbewerben kommt es bei der Beurteilung einer Tätigkeit als künstlerisch iSd Abgabengesetze nicht an (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0237). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 89/14/0068 4 Stammrechtssatz Die Merkmale für das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit sind von der Beh unter Berücksichtigung eines repräsentativen Querschnittes der Arbeiten, die die steuerlich relevante Tätigkeit bil... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0039 E 11. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Maßgebend für die Beurteilung ob die in der Herstellung eines Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, ist ausschließlich die Art und Weise seiner Gestaltung. Erfolgt sie nach G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §177 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 89/14/0068 2 (hier: Gutachten durch die Sachverständigenkommission beim Bundesministerium für Unterricht und Kunst). Stammrechtssatz Ist die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;VwRallg;
Rechtssatz: Die Künstlereigenschaft bestätigende Schreiben akademischer Maler sind nicht zum Beweis der Behauptung, eine Tätigkeit sei als künstlerisch iSd Abgabenvorschriften zu beurteilen geeignet, wenn der Verfasser des Schreibens die zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 90/14/0035 2 Stammrechtssatz Die Eignung eines Gegenstandes zum Gebrauch schließt keineswegs aus, daß die in der Herstellung des Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, dh der Gebrauchswert kann einem Obje... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 86/13/0008 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Tätigkeit als künstlerisch oder kunsthandwerklich anzusehen ist, kann nur auf Grund von Tatsachen beurteilt werden, und ist von der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seinen Beruf als "Schauspieler, Autor" bezeichnet, verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung als Schauspieler. In den Streitjahren war er unter anderem als Sprecher von Werbetexten im Rundfunk und Fernsehen tätig. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob diese Tätigkeit als künstlerische oder als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §4 Abs6;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;VwRallg;
Rechtssatz: Dem konkreten Zweck einer künstlerischen Tätigkeit (zB Musikdarbietung zum Zwecke der Unterhaltung bei Weinmessen, Heurigen oder ähnlichen Veranstaltungen) kommt hinsichtlich der Qualifikation der Tätigkeit als... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs6;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführungen zum Inhalt der Begriffe künstlerisches Schaffen und reproduzierende Kunst und dazu, daß nicht von vornherein gesagt werden kann, kommerzielle Werbung könn... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf als Psychotechnikerin bezeichnet und "psychologische Marktforschung" betreibt, erklärte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 22 EStG 1972, weil sie die Auffassung vertrat, daß ihre Tätigkeit als wissenschaftlich zu qualifizieren sei. Dementsprechend machte sie auch in ihrer Umsatzsteuererklärung den begünstigten Steuersatz nach § 10 Abs. 2 Z. 7 lit. b UStG 1972 geltend. Streit besteht im verwaltungsgerichtli... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin studierte in der Zeit von 1973 bis 1978 an der Akademie der bildenden Künste in Wien (Meisterschule für Restaurierung und Konservierung) und erwarb nach Ablegung der Diplomprüfung den Grad eines "akademischen Restaurators". Als solcher ist sie seither tätig. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die von der Beschwerdeführerin als Restauratorin im Jahr 1989 erzielten Einkünfte solche aus künstlerischer Tätigkeit oder solche aus Gewe... mehr lesen...
Streit besteht im Beschwerdefall ausschließlich darüber, ob die Tätigkeit des Beschwerdeführers als Restaurator, wie von ihm behauptet, als künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 22 Abs. 1 Z. 1 lit. a EStG 1972) bzw. im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 10 Abs. 2 Z. 7 lit. b bzw. Z. 8 UStG 1972) anzusehen ist (keine Gewerbesteuerpflicht; ermäßigter Umsatzsteuersatz) oder ob es sich dabei um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, sodaß die a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z7;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/22 92/13/0005 1 Stammrechtssatz Ähnlich, wie ein Kunstwerk von mehreren Künstlern in gemeinsamer Arbeit geschaffen werden kann, kann die Tätigkeit, der ein Kunstwerk seine Existenz verdankt, dergestalt zeitlich ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ähnlich, wie ein Kunstwerk von mehreren Künstlern in gemeinsamer Arbeit geschaffen werden kann, kann die Tätigkeit, der ein Kunstwerk seine Existenz verdankt, dergestalt zeitlich hintereinander erfolgen, daß ein zunächst von einem Künstler geschaffenes Kunstwerk in der Folge teilweise oder weitgehend zerstört wird und von einem anderen Künstler wiederum geschaffen wird. In solchen Fällen wirkt der Restaurator an der (Wiederherstellung) Herstellung eines Kunstwerkes mit und entf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Wissenschaftliche Tätigkeit kann sowohl in der Forschung als auch in der Lehre ausgeübt werden. Während die wissenschaftliche Lehre tatsächlich davon gekennzeichnet ist, daß einem an der Wissenschaft interessierten Zuhörerkreis neue wissenschaftlic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z7;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Hält die Abgabenbehörde die Aussage eines Restaurators betreffend die Art seiner Tätigkeit für zuwenig informativ und vermißt sie noch weitere Deta... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z7;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Tätigkeit eines Restaurators als künstlerisch hängt in besonderer Weise davon ab, in welchem Zustand sich das Kunstwerk vor und nach seiner Restaurierung befunden hat. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z7;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Behörde belastet ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes, wenn sie - ausgehend von der unrichtigen Rechtsansicht, die Tätigkeit eines ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall entspricht sowohl was die behauptete Rechtswidrigkeit des Inhaltes als auch die behauptete Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften betrifft, dem mit Erkenntnis vom 30. März 1992, 90/15/0158, entschiedenen. Es wird daher gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG auf dieses Erkenntnis verwiesen. Der in der Beschwerde angestellte Vergleich mit der Beförderung von Personen durch Bergbahnen ist zur Widerlegung dieser Beurteilung ungeeignet, weil die B... mehr lesen...