RS Vwgh 1995/3/22 92/13/0055

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §115;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
GewStG §1 Abs1;
UStG 1972 §10 Abs2 Z7;
UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Hält die Abgabenbehörde die Aussage eines Restaurators betreffend die Art seiner Tätigkeit für zuwenig informativ und vermißt sie noch weitere Detailangaben, so liegt es an ihr, den maßgeblichen Sachverhalt von Amts wegen näher zu erforschen; in einem solchen Fall darf sie sich jedenfalls nicht damit begnügen, der Tätigkeit des Restaurators von vornherein die Eigenschaft abzusprechen, eine künstlerische Tätigkeit zu sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130055.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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