RS Vwgh 1995/3/22 92/13/0005

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §115;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
GewStG §1 Abs1;
UStG 1972 §10 Abs2 Z7;
UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Behörde belastet ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes, wenn sie - ausgehend von der unrichtigen Rechtsansicht, die Tätigkeit eines Restaurators stelle generell keine künstlerische Tätigkeit dar - (trotz entsprechenden Vorbringens) die nähere Prüfung der konkreten Tätigkeit des Abgabenschuldners unterläßt.

Schlagworte

Nachsicht der Meisterprüfung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130005.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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