RS Vwgh 1995/9/27 92/15/0086

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Veröffentlicht am 27.09.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Künstlereigenschaft bestätigende Schreiben akademischer Maler sind nicht zum Beweis der Behauptung, eine Tätigkeit sei als künstlerisch iSd Abgabenvorschriften zu beurteilen geeignet, wenn der Verfasser des Schreibens die zu beurteilenden Arbeiten nicht gesehen hat.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Kunst Kunsthandwerk Abgrenzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992150086.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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