§ 366 Geo. Register der Oberlandesgerichte

Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.12.9999

(1) Bei denallen Oberlandesgerichten sind, soweit die fraglichen Geschäfte bei den einzelnen Gerichten überhaupt vorkommen, folgende Register elektronisch zu führen, die als GeoFormblätter die nachfolgenden Nummern tragen:

1.

Jv für Justizverwaltungssachen,

2.

Pers für Personalakten,

3.

R für Rechtsmittel in Zivilsachen mit Ausnahme der Arbeits- und Sozialrechtssachen,

4.

Ra für Rechtsmittel in Arbeitsrechtssachen,

5.

Rs für Rechtsmittel in Sozialrechtssachen,

6.

Bs für Rechtsmittel in Strafsachen,

7.

Rev für Sachen der Revisorinnen und Revisoren,

8.

Fsc für Fristsetzungsanträge in Zivilsachen,

9.

Fss für Fristsetzungsanträge in Strafsachen,

10.

Hc für Rechtshilfesachen in Zivilsachen,

11.

Hs für Rechtshilfesachen in Strafsachen,

12.

Uv für Unterhaltsvorschüsse,

13.

Nc für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Zivilsachen und

14.

Ns für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Strafsachen.

Jv für Justizverwaltungssachen: Nr. 109;

Pers für Personalakten: Nr. 123;

(2) Darüber hinaus sind das Register Ds für Dienststrafsachen: Nr. 122;

RDisziplinarsachen sowie beim Oberlandesgericht Wien auch die Register Kt und Nkt für Rechtsmittel in Zivilsachen, einschließlich der Berufungen: Nr. 108;

SR für Sachen der Revisorinnen und Revisoren: Nr. 109;

Bs für Rechtsmittel in Strafsachen: Nr. 119;

Nc und Ns für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen bürgerlichen und Strafsachen: Nr. 109Kartellsachen zu führen.

Stand vor dem 30.06.2013

In Kraft vom 01.12.2012 bis 30.06.2013

(1) Bei denallen Oberlandesgerichten sind, soweit die fraglichen Geschäfte bei den einzelnen Gerichten überhaupt vorkommen, folgende Register elektronisch zu führen, die als GeoFormblätter die nachfolgenden Nummern tragen:

1.

Jv für Justizverwaltungssachen,

2.

Pers für Personalakten,

3.

R für Rechtsmittel in Zivilsachen mit Ausnahme der Arbeits- und Sozialrechtssachen,

4.

Ra für Rechtsmittel in Arbeitsrechtssachen,

5.

Rs für Rechtsmittel in Sozialrechtssachen,

6.

Bs für Rechtsmittel in Strafsachen,

7.

Rev für Sachen der Revisorinnen und Revisoren,

8.

Fsc für Fristsetzungsanträge in Zivilsachen,

9.

Fss für Fristsetzungsanträge in Strafsachen,

10.

Hc für Rechtshilfesachen in Zivilsachen,

11.

Hs für Rechtshilfesachen in Strafsachen,

12.

Uv für Unterhaltsvorschüsse,

13.

Nc für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Zivilsachen und

14.

Ns für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Strafsachen.

Jv für Justizverwaltungssachen: Nr. 109;

Pers für Personalakten: Nr. 123;

(2) Darüber hinaus sind das Register Ds für Dienststrafsachen: Nr. 122;

RDisziplinarsachen sowie beim Oberlandesgericht Wien auch die Register Kt und Nkt für Rechtsmittel in Zivilsachen, einschließlich der Berufungen: Nr. 108;

SR für Sachen der Revisorinnen und Revisoren: Nr. 109;

Bs für Rechtsmittel in Strafsachen: Nr. 119;

Nc und Ns für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen bürgerlichen und Strafsachen: Nr. 109Kartellsachen zu führen.

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