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Gesetz vom 7. Juli 1896, betreffend die Einräumung von Nothwegen.
StF: RGBl. Nr. 140/1896
Änderung
BGBl. Nr. 81/1985 (VfGH)
BGBl. I Nr. 112/2003 (NR: GP XXII RV 225 AB 269 S. 38. BR: AB 6896 S. 703.)
Präambel/Promulgationsklausel
Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen, wie folgt:
Anmerkung
1. Erfassungsstichtag: 1.1.1991;
2. ÜR: Art. XXXI, BGBl. I Nr. 112/2003.
3. Der vergebene Kurztitel (Notwegegesetz) ist nicht gesetzlich, sondern gebräuchlich.
Gesetz vom 7. Juli 1896, betreffend die Einräumung von Nothwegen.
StF: RGBl. Nr. 140/1896
Änderung
BGBl. Nr. 81/1985 (VfGH)
BGBl. I Nr. 112/2003 (NR: GP XXII RV 225 AB 269 S. 38. BR: AB 6896 S. 703.)
Präambel/Promulgationsklausel
Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen, wie folgt:
Anmerkung
1. Erfassungsstichtag: 1.1.1991;
2. ÜR: Art. XXXI, BGBl. I Nr. 112/2003.
3. Der vergebene Kurztitel (Notwegegesetz) ist nicht gesetzlich, sondern gebräuchlich.