Notwegegesetz (NotwegeG) Fundstelle

NotwegeG - Notwegegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Gesetz vom 7. Juli 1896, betreffend die Einräumung von Nothwegen.
StF: RGBl. Nr. 140/1896

Änderung

RGBl. Nr. 7/1913

BGBl. Nr. 81/1985 (VfGH)

BGBl. I Nr. 112/2003 (NR: GP XXII RV 225 AB 269 S. 38. BR: AB 6896 S. 703.)

Präambel/Promulgationsklausel

Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen, wie folgt:

Anmerkung

1. Erfassungsstichtag: 1.1.1991;
2. ÜR: Art. XXXI, BGBl. I Nr. 112/2003.
3. Der vergebene Kurztitel (Notwegegesetz) ist nicht gesetzlich, sondern gebräuchlich.

In Kraft seit 04.08.1896 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 31 NotwegeG