§ 6 VwGG

Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999

Die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes tragen bei den Verhandlungen und bei den Erkenntnis- und BeschlußverkündungenBeschlussverkündungen das für die entsprechenden Mitglieder des Obersten Gerichtshofes festgesetzte Amtskleid mit dem Unterschied, daßdass statt der violetten die purpurrote Farbe zu verwenden ist.

Stand vor dem 28.02.2013

In Kraft vom 05.01.1985 bis 28.02.2013

Die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes tragen bei den Verhandlungen und bei den Erkenntnis- und BeschlußverkündungenBeschlussverkündungen das für die entsprechenden Mitglieder des Obersten Gerichtshofes festgesetzte Amtskleid mit dem Unterschied, daßdass statt der violetten die purpurrote Farbe zu verwenden ist.

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