§ 6 VwGG

VwGG - Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes tragen bei den Verhandlungen und bei den Erkenntnis- und Beschlussverkündungen das für die entsprechenden Mitglieder des Obersten Gerichtshofes festgesetzte Amtskleid mit dem Unterschied, dass statt der violetten die purpurrote Farbe zu verwenden ist.

In Kraft seit 01.03.2013 bis 31.12.9999
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