§ 4 VwGG

VwGG - Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Die Richter des Verwaltungsgerichtshofes sind wie folgt zu reihen:

1.

der Präsident,

2.

der Vizepräsident,

3.

die Senatspräsidenten entsprechend dem Zeitpunkt ihrer Ernennung,

4.

die Räte entsprechend dem Zeitpunkt ihrer Ernennung.

Insoweit sich nicht schon hieraus eine bestimmte Reihung ergibt, sind für deren Beurteilung nacheinander folgende Umstände maßgebend:

1.

für die Senatspräsidenten die Reihung als Rat,

2.

das Lebensalter.

In Kraft seit 01.03.2013 bis 31.12.9999
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