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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die gemäß § 19 EAG. anzulegenden Verzeichnisse und Mappen müssen mit der Bestätigung des Regierungskommissärs über seine Einsichtnahme versehen sein. Die gemäß Paragraph 19, EAG. anzulegenden Verzeichnisse und Mappen müssen mit der Bestätigung des Regierungskommissärs über seine Einsichtnahme versehen sein.
Die gemäß § 19 EAG. anzulegenden Verzeichnisse und Mappen müssen mit der Bestätigung des Regierungskommissärs über seine Einsichtnahme versehen sein. Die gemäß Paragraph 19, EAG. anzulegenden Verzeichnisse und Mappen müssen mit der Bestätigung des Regierungskommissärs über seine Einsichtnahme versehen sein.