§ 4 KVV 1999 Anzahl der Kontingenterlaubnisse

Kontingenterlaubnis-Vergabeverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999

Die Gesamtzahl der zu vergebenden Kontingenterlaubnisse ergibt sich aus den jeweiligen zwischenstaatlichen Vereinbarungen; die jeweils zur Verfügung stehenden Kontingenterlaubnisse sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu vergeben.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999

Die Gesamtzahl der zu vergebenden Kontingenterlaubnisse ergibt sich aus den jeweiligen zwischenstaatlichen Vereinbarungen; die jeweils zur Verfügung stehenden Kontingenterlaubnisse sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu vergeben.

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