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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Fahrzeuge straßenabhängiger Bahnen müssen wirksame SandstreueinrichtungenStreumitteleinrichtungen besitzen. Sie müssen so eingerichtet sein, daß der Sanddass das Streumittel auf beiden Schienen jedenfalls vor die ersten gebremsten Räder fällt.
Fahrzeuge straßenabhängiger Bahnen müssen wirksame SandstreueinrichtungenStreumitteleinrichtungen besitzen. Sie müssen so eingerichtet sein, daß der Sanddass das Streumittel auf beiden Schienen jedenfalls vor die ersten gebremsten Räder fällt.