§ 39 ÜG 1920 (weggefallen)

Übergangsgesetz 1920

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.12.1929 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,(Anm.: Gegenstandslos.)Anmerkung, Gegenstandslos.)
  2. (2)Absatz 2,(Anm.: Aufgehoben durch Art. I § 2 BVG, BGBl. Nr. 393/1929)Anmerkung, Aufgehoben durch Artikel römisch eins, Paragraph 2, BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 393 aus 1929,)
§ 39 ÜG 1920 seit 11.12.1929 weggefallen.

Stand vor dem 11.12.1929

In Kraft vom 11.12.1929 bis 11.12.1929
  1. (1)Absatz eins,(Anm.: Gegenstandslos.)Anmerkung, Gegenstandslos.)
  2. (2)Absatz 2,(Anm.: Aufgehoben durch Art. I § 2 BVG, BGBl. Nr. 393/1929)Anmerkung, Aufgehoben durch Artikel römisch eins, Paragraph 2, BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 393 aus 1929,)
§ 39 ÜG 1920 seit 11.12.1929 weggefallen.

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