Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.09.2026
§ 39 ÜG 1920 seit 11.12.1929 weggefallen.
In Kraft seit 12.12.1929 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 39 ÜG 1920
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 39 ÜG 1920 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 39 ÜG 1920