Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.09.2026
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
In Kraft seit 01.02.2019 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 43 ÜG 1920
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 43 ÜG 1920 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 43 ÜG 1920