§ 4 GOG 1945 Personalsenate.

Gerichtsorganisationsgesetz 1945

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.1945 bis 31.12.9999

1. Die Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 21. Dezember 1921, B. G. Bl. Nr. 748, über die Zusammensetzung und den Wirkungskreis der Personalsenate der Gerichtshöfe erster und zweiter Instanz, in der Fassung der Verordnung vom 25. Oktober 1926, B. G. Bl. Nr. 315, über die Zusammensetzung der Personalsenate der Gerichtshöfe erster und zweiter Instanz.

2.Ziffer 2 Die Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 18. Juni 1925, B. G. Bl. Nr. 192, über die Zusammensetzung und den Wirkungskreis des Personalsenates beim Obersten Gerichtshof.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.1945 bis 31.12.9999

1. Die Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 21. Dezember 1921, B. G. Bl. Nr. 748, über die Zusammensetzung und den Wirkungskreis der Personalsenate der Gerichtshöfe erster und zweiter Instanz, in der Fassung der Verordnung vom 25. Oktober 1926, B. G. Bl. Nr. 315, über die Zusammensetzung der Personalsenate der Gerichtshöfe erster und zweiter Instanz.

2.Ziffer 2 Die Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 18. Juni 1925, B. G. Bl. Nr. 192, über die Zusammensetzung und den Wirkungskreis des Personalsenates beim Obersten Gerichtshof.

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