§ 5 GOG 1945 Ausbildung der Richter und Gerichtspraxis.

Gerichtsorganisationsgesetz 1945

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.1945 bis 31.12.9999

1. Die Verordnung über den richterlichen Vorbereitungsdienst vom 15. August 1897, R. G. Bl. Nr. 192.

2.Ziffer 2 Die Verordnung, betreffend die Richteramtsprüfung vom 1. November 1900, R. G. Bl. Nr. 182.

3.Ziffer 3 Das Gesetz über die Gerichtspraxis der nicht im richterlichen Vorbereitungsdienst stehenden Rechtspraktikanten vom 24. Dezember 1910, R. G. Bl. Nr. 1/1911, und die Verordnung vom 8. Jänner 1911, R. G. Bl. Nr. 5, zum Vollzuge dieses Gesetzes.Das Gesetz über die Gerichtspraxis der nicht im richterlichen Vorbereitungsdienst stehenden Rechtspraktikanten vom 24. Dezember 1910, R. G. Bl. Nr. 1 aus 1911,, und die Verordnung vom 8. Jänner 1911, R. G. Bl. Nr. 5, zum Vollzuge dieses Gesetzes.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.1945 bis 31.12.9999

1. Die Verordnung über den richterlichen Vorbereitungsdienst vom 15. August 1897, R. G. Bl. Nr. 192.

2.Ziffer 2 Die Verordnung, betreffend die Richteramtsprüfung vom 1. November 1900, R. G. Bl. Nr. 182.

3.Ziffer 3 Das Gesetz über die Gerichtspraxis der nicht im richterlichen Vorbereitungsdienst stehenden Rechtspraktikanten vom 24. Dezember 1910, R. G. Bl. Nr. 1/1911, und die Verordnung vom 8. Jänner 1911, R. G. Bl. Nr. 5, zum Vollzuge dieses Gesetzes.Das Gesetz über die Gerichtspraxis der nicht im richterlichen Vorbereitungsdienst stehenden Rechtspraktikanten vom 24. Dezember 1910, R. G. Bl. Nr. 1 aus 1911,, und die Verordnung vom 8. Jänner 1911, R. G. Bl. Nr. 5, zum Vollzuge dieses Gesetzes.

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