§ 7 GOG 1945 Dienststrafrecht der Richter.

Gerichtsorganisationsgesetz 1945

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.1945 bis 31.12.9999

Das Gesetz vom 21. Mai 1868, R. G. Bl. Nr. 46, betreffend die Disziplinarbehandlung der Richter und die unfreiwillige Versetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.1945 bis 31.12.9999

Das Gesetz vom 21. Mai 1868, R. G. Bl. Nr. 46, betreffend die Disziplinarbehandlung der Richter und die unfreiwillige Versetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand.

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