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Der Ernennung zum Notar und der Eintragung in die Liste der Notariatskandidaten stehen zwischen dem 13. März 1938 und dem 27. April 1945 ergangene behördliche Entscheidungen und Verfügungen, insbesondere auch disziplinäre Verurteilungen, nicht entgegen, wenn sie lediglich auf nationale, sogenannte rassische oder politische Gründe zurückgehen.
Der Ernennung zum Notar und der Eintragung in die Liste der Notariatskandidaten stehen zwischen dem 13. März 1938 und dem 27. April 1945 ergangene behördliche Entscheidungen und Verfügungen, insbesondere auch disziplinäre Verurteilungen, nicht entgegen, wenn sie lediglich auf nationale, sogenannte rassische oder politische Gründe zurückgehen.