§ 26 Patent-ÜG. 1950

Patentschutz-Überleitungsgesetz 1950

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.02.1958 bis 31.12.9999

Das Patentamt kannhat in Streitfällen, die zivilrechtliche Vorfragen betreffen, die Beteiligten unter Festsetzung, der Parteienrolle auf den Rechtsweg zu verweisen und die Parteienrolle festsetzen.

Stand vor dem 21.02.1958

In Kraft vom 28.07.1950 bis 21.02.1958

Das Patentamt kannhat in Streitfällen, die zivilrechtliche Vorfragen betreffen, die Beteiligten unter Festsetzung, der Parteienrolle auf den Rechtsweg zu verweisen und die Parteienrolle festsetzen.

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