§ 6 Marken-ÜG. 1953

Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.1953 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,In dieses Markenregister sind auf Antrag Marken (Warenzeichen) mit ihrem alten Rang einzutragen, die
    1. a)Litera ain Österreich registriert und am 13. März 1938 aufrecht waren;
    2. b)Litera bin der Zeit vom 13. März 1938 bis 14. Mai 1938 auf dem Gebiet der Republik Österreich registriert wurden;
    3. c)Litera cbis zum 27. April 1945 auf Grund von Anmeldungen, die beim Deutschen Reichspatentamt nach dem 12. September 1937 erfolgten, in die Warenzeichenrolle eingetragen wurden.
  2. (2)Absatz 2,Von der Eintragung sind Marken (Warenzeichen) auszuschließen, die unsittliche oder Ärgernis erregende oder sonst gegen die öffentliche Ordnung verstoßende Darstellungen und Aufschriften enthalten.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.1953 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,In dieses Markenregister sind auf Antrag Marken (Warenzeichen) mit ihrem alten Rang einzutragen, die
    1. a)Litera ain Österreich registriert und am 13. März 1938 aufrecht waren;
    2. b)Litera bin der Zeit vom 13. März 1938 bis 14. Mai 1938 auf dem Gebiet der Republik Österreich registriert wurden;
    3. c)Litera cbis zum 27. April 1945 auf Grund von Anmeldungen, die beim Deutschen Reichspatentamt nach dem 12. September 1937 erfolgten, in die Warenzeichenrolle eingetragen wurden.
  2. (2)Absatz 2,Von der Eintragung sind Marken (Warenzeichen) auszuschließen, die unsittliche oder Ärgernis erregende oder sonst gegen die öffentliche Ordnung verstoßende Darstellungen und Aufschriften enthalten.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten