Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 38 ZLPV seit 31.12.2008 weggefallen. Inhalt der theoretischen Prüfung (§ 18) für Berufspiloten sind in dem Umfang, wie sie für Berufspiloten von Bedeutung sind, die in § 30 genannten Gegenstände. Paragraph 38, Inhalt der theoretischen Prüfung (Paragraph 18,) für Berufspiloten sind in dem Umfang, wie sie für Berufspiloten von Bedeutung sind, die in Paragraph 30, genannten Gegenstände.
§ 38 ZLPV seit 31.12.2008 weggefallen. Inhalt der theoretischen Prüfung (§ 18) für Berufspiloten sind in dem Umfang, wie sie für Berufspiloten von Bedeutung sind, die in § 30 genannten Gegenstände. Paragraph 38, Inhalt der theoretischen Prüfung (Paragraph 18,) für Berufspiloten sind in dem Umfang, wie sie für Berufspiloten von Bedeutung sind, die in Paragraph 30, genannten Gegenstände.