§ 14d PatV-EG Zwangslizenzen

Patentverträge-Einführungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999

Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung ist in Bezug auf die §§ 36 bis 38 PatG wie ein in Österreich geltendes Patent zu behandeln. Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung ist in Bezug auf die Paragraphen 36 bis 38 PatG wie ein in Österreich geltendes Patent zu behandeln.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999

Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung ist in Bezug auf die §§ 36 bis 38 PatG wie ein in Österreich geltendes Patent zu behandeln. Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung ist in Bezug auf die Paragraphen 36 bis 38 PatG wie ein in Österreich geltendes Patent zu behandeln.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten