Anl. 10a PStV MERKBLATT

Personenstandsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.2010 bis 31.12.9999

für die Verlassenschaftsabhandlung

Für die Verlassenschaftsabhandlung

Die Personenstandsbehörden sind verpflichtet, das für den Wohnort eines Verstorbenen zuständige Bezirksgericht vom Todesfall zu verständigen.

Die Todesfallsaufnahme wird durch den hiefür zuständigen öffentlichen Notar als Gerichtskommissär errichtet.

Es empfiehlt sich, zur Todesfallsaufnahme - soweit vorhanden - folgende Unterlagen vorzubereiten und mitzubringen:

  1. 1.Ziffer einsNamen, Adressen, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten,

  1. 2.Ziffer 2Standesdokumente*1) des Verstorbenen,

  1. 3.Ziffer 3letztwillige Verfügungen,

  1. 4.Ziffer 4Beschlüsse über die Betrauung mit der Obsorge (Vormundschaft), Beschlüsse über die Bestellung zum Sachwalter,

  1. 5.Ziffer 5letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen,

  1. 6.Ziffer 6kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass, Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchsauszüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabsverträge, Firmenbuchauszüge, KFZ-Papiere, etc.

  1. 7.Ziffer 7Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses.

Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallsaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren.

---------------------------------------------------------------------

*1) Vor allem Abschrift aus dem Sterbebuch, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel.

Stand vor dem 01.01.2010

In Kraft vom 12.09.2001 bis 01.01.2010

für die Verlassenschaftsabhandlung

Für die Verlassenschaftsabhandlung

Die Personenstandsbehörden sind verpflichtet, das für den Wohnort eines Verstorbenen zuständige Bezirksgericht vom Todesfall zu verständigen.

Die Todesfallsaufnahme wird durch den hiefür zuständigen öffentlichen Notar als Gerichtskommissär errichtet.

Es empfiehlt sich, zur Todesfallsaufnahme - soweit vorhanden - folgende Unterlagen vorzubereiten und mitzubringen:

  1. 1.Ziffer einsNamen, Adressen, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten,

  1. 2.Ziffer 2Standesdokumente*1) des Verstorbenen,

  1. 3.Ziffer 3letztwillige Verfügungen,

  1. 4.Ziffer 4Beschlüsse über die Betrauung mit der Obsorge (Vormundschaft), Beschlüsse über die Bestellung zum Sachwalter,

  1. 5.Ziffer 5letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen,

  1. 6.Ziffer 6kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass, Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchsauszüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabsverträge, Firmenbuchauszüge, KFZ-Papiere, etc.

  1. 7.Ziffer 7Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses.

Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallsaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren.

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*1) Vor allem Abschrift aus dem Sterbebuch, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel.

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