§ 6 SchliSt-Geo. Angelobung

Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.10.2025 bis 31.12.9999

Der Präsident des Gerichtshofes hat den Beisitzern vor Antritt ihres Amtes durch Handschlag das Gelöbnis gewissenhafter Ausübung ihres Amtes und der AmtsverschwiegenheitGeheimhaltung abzunehmen. Die Tatsache der Angelobung ist in einer Niederschrift festzuhalten.

Stand vor dem 17.10.2025

In Kraft vom 01.05.2012 bis 17.10.2025

Der Präsident des Gerichtshofes hat den Beisitzern vor Antritt ihres Amtes durch Handschlag das Gelöbnis gewissenhafter Ausübung ihres Amtes und der AmtsverschwiegenheitGeheimhaltung abzunehmen. Die Tatsache der Angelobung ist in einer Niederschrift festzuhalten.

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