§ 4 HlSchG Erlöschen des Anspruches

Halbleiterschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1988 bis 31.12.9999

Der Anspruch erlischt fünfzehn Jahre nach dem Tag der ersten Aufzeichnung, wenn die Topographie bis dahin weder

  1. 1.Ziffer einsnicht bloß vertraulich geschäftlich verwertet worden ist, noch
  2. 2.Ziffer 2beim Patentamt angemeldet worden ist.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1988 bis 31.12.9999

Der Anspruch erlischt fünfzehn Jahre nach dem Tag der ersten Aufzeichnung, wenn die Topographie bis dahin weder

  1. 1.Ziffer einsnicht bloß vertraulich geschäftlich verwertet worden ist, noch
  2. 2.Ziffer 2beim Patentamt angemeldet worden ist.

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