§ 5 AusG-GO

Geschäftsordnung zum Ausschreibungsgesetz 1989

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1990 bis 31.12.9999

Nach der Beschlußfassung über die Tagesordnung, bei Folgesitzungen im selben Begutachtungsverfahren außerdem nach der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, ist der Begutachtungskommission der seit der letzten Sitzung geführte Schriftverkehr zur Kenntnis zu bringen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1990 bis 31.12.9999

Nach der Beschlußfassung über die Tagesordnung, bei Folgesitzungen im selben Begutachtungsverfahren außerdem nach der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, ist der Begutachtungskommission der seit der letzten Sitzung geführte Schriftverkehr zur Kenntnis zu bringen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten