§ 18 MSTVG (weggefallen)

Mühlenstrukturverbesserungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1996 bis 31.12.9999
Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 18 MSTVG seit 01.01.1996 weggefallen. (1) (Anm.: Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)Paragraph 18, (1) Anmerkung, Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)

  1. (2)Absatz 2,(Anm.: Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)Anmerkung, Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)
  2. (3)Absatz 3,(Anm.: Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)Anmerkung, Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)
  3. (4)Absatz 4,Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des § 5 Abs. 7 und 8 erster und zweiter Satz, des § 12 und des § 17 Abs. 3 und 5 mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des Paragraph 5, Absatz 7 und 8 erster und zweiter Satz, des Paragraph 12 und des Paragraph 17, Absatz 3 und 5 mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.
  4. (5)Absatz 5,(Anm.: Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)Anmerkung, Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)
  5. (6)Absatz 6,(Anm.: Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)Anmerkung, Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)
  6. (7)Absatz 7,(Anm.: Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)Anmerkung, Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)

Stand vor dem 01.01.1996

In Kraft vom 01.01.1996 bis 01.01.1996
Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 18 MSTVG seit 01.01.1996 weggefallen. (1) (Anm.: Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)Paragraph 18, (1) Anmerkung, Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)

  1. (2)Absatz 2,(Anm.: Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)Anmerkung, Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)
  2. (3)Absatz 3,(Anm.: Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)Anmerkung, Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)
  3. (4)Absatz 4,Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des § 5 Abs. 7 und 8 erster und zweiter Satz, des § 12 und des § 17 Abs. 3 und 5 mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des Paragraph 5, Absatz 7 und 8 erster und zweiter Satz, des Paragraph 12 und des Paragraph 17, Absatz 3 und 5 mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.
  4. (5)Absatz 5,(Anm.: Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)Anmerkung, Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)
  5. (6)Absatz 6,(Anm.: Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)Anmerkung, Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)
  6. (7)Absatz 7,(Anm.: Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)Anmerkung, Tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.)

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